Garantie

01. Die Firma Dandy Horse Sp. z o. o. mit Sitz in der ul. Jordanowska 2a, 04-204 in Warschau, Polen, im Folgenden als Garant bezeichnet, gewährt Garantie auf ihre Produkte, dass sie frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Die Garantie wird dem Erstkäufer des Produkts, im Folgenden Käufer genannt, gewährt und ist nicht übertragbar. Nur ein korrekt ausgefüllter Radpass berechtigt zur Inanspruchnahme der Garantie.

02. Der Garant gewährt innerhalb der Europäischen Union eine lebenslange Garantie auf Laufräder mit Felgen aus Carbonfaser und eine zweijährige Garantie ab Kaufdatum auf Laufräder mit Felgen aus Aluminiumlegierungen.

03. Innerhalb der Garantiezeit verpflichtet sich der Garant zur kostenlosen Reparatur des fehlerhaften Teils der Laufräder gemäß den in dieser Garantiekarte festgelegten Grundsätzen.

04. Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie ist die korrekte Montage der Laufräder, die Verwendung mit kompatiblen Komponenten und die bestimmungsgemäße Verwendung.

05. Die Beurteilung des Charakters der Mängel erfolgt durch einen Vertreter der Firma Dandy Horse, der das Reklamationsverfahren durchführt. Der Käufer sollte den festgestellten Mangel so schnell wie möglich melden, jedoch ist die Nutzung der Laufräder nach Feststellung des Mangels gleichbedeutend mit dem Verlust der Garantie.

06. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Lieferung der reklamierten Laufräder durch den Käufer per Kurier an die Korrespondenzadresse des Garanten (diese Adresse ist im Kontaktbereich der Website des Shops zu finden) zusammen mit einem Reklamationsschreiben, dem Radpass und dem Kaufbeleg. Die Transportkosten der Laufräder zum Garanten trägt der Käufer.

07. Im Reklamationsschreiben hat der Käufer den Mangel detailliert zu beschreiben und das Datum seiner Feststellung anzugeben. Der Garant verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu prüfen und zu beantworten. Wird die Reklamation anerkannt, verpflichtet sich der Garant, die Laufräder auf seine Kosten frei Haus zu liefern.

08. Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:

  • Durchführung von Reparaturen durch den Käufer oder in seinem Auftrag, die mit einer Änderung der Speichenspannung ohne Verwendung eines korrekt kalibrierten Speichenspannungsmessgeräts verbunden sind,
  • eigenhändiges Vornehmen von Umbauten an den Laufrädern oder dauerhaften Veränderungen ihres Aussehens,
  • Verwendung der Laufräder unter unsachgemäßen Betriebsbedingungen und nicht bestimmungsgemäß,
  • Beschädigung der Laufräder durch Kollision oder Unfall,
  • Nichtbeachtung der in der mitgelieferten Anleitung enthaltenen Richtlinien,
  • Zerstörung oder Verlust des Radpasses,
  • Zerstörung oder Verlust des Kaufbelegs.

09. Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • mechanische Beschädigungen und äußere Mängel, die durch unsachgemäße Sicherung der Laufräder während des Transports oder der Lagerung entstehen,
  • Mängel, die durch unsachgemäße Montage oder Verwendung sowie Fahrlässigkeit des Käufers entstehen,
  • Fehlfunktionen des Produkts, die durch höhere Gewalt und Betriebsbedingungen verursacht werden, die vom Garanten unabhängig sind,
  • natürlicher Verschleiß von Lagern und ihren Lagern im Gehäuse, der Nabe und dem darin befindlichen Freilaufmechanismus.

10. Die Garantie schließt, beschränkt oder setzt die Rechte des Käufers aus den Vorschriften über die Sachmängelhaftung nicht aus, nicht ein und nicht außer Kraft.

11. Diese Garantiekarte ist das einzige Dokument auf dessen Grundlage der Käufer seine Rechte aus der gewährten Garantie geltend machen kann und sie ist nur in Verbindung mit dem Kaufbeleg gültig.

12. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie ist das Ausfüllen des Servicebuches im Radpass nach Durchführung aller Servicearbeiten außerhalb von Dandy Horse.